Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tasbasi Reisen
1. Allgemeine Bedingungen (AGB)
- Für die Vermittlung von Reisen durch Tasbasi gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und der Tasbasi. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter etc.) ist die Tasbasi ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
- Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
- Die Tasbasi wird die Anmeldung an den Leistungsträger im Namen des Kunden weitervermitteln.
- Der Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt durch die Buchungsbestätigung des Leistungsträgers oder Bestätigung durch Tasbasi zustande. Die Tasbasi ist nicht Leistungsträger, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, der Reisevertrag verpflichtet nur den Kunden und den Leistungsträger, nicht die Tasbasi.
- Enthält die abgesandte Buchungsbestätigung/Rechnung der Tasbasi für den Kunden eine zumutbare Abweichung von dessen Reiseanmeldung, so ist der Kunde berechtigt, die Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so bleibt die Reiseanmeldung verbindlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit des gebuchten Fluges (Hin- und Rückflug) frühestens zwei Tage vor dem ursprünglich gebuchten Abflug telefonisch oder per Internet bestätigen zu lassen.
- Es ist gerade im Charterverkehr möglich, dass die tatsächliche Abflugzeit von der ursprünglich gebuchten Abflugzeit abweicht. Insoweit unterliegen die bei der Buchung angegebenen Flugzeiten ausdrücklich einem Änderungsvorbehalt.
- Flugzeitenänderungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Reisebüros, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Flugveranstalters. Das Reisebüro kann auf solche Flugzeitenänderungen keinen Einfluss nehmen. Unterlässt es der Kunde, sich die Flugzeiten bestätigen zu lassen, sind hieraus resultierende Schadensersatzansprüche gegen Tasbasi ausgeschlossen.
3. Bezahlung/Lieferung
- Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
- Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
- Die Zahlungsart ist vom Veranstalter (Anbieter) abhängig, die sie bei dem jeweiligen Anbieter der AGBs entnehmen können.
- bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann die Tasbasi die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren, sofern zuvor dem Anmeldenden eine letzte Zahlungsfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 323 BGB gesetzt wurde.
- Die Tasbasi erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen der Tasbasi.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und/oder Ersatzpersonen
- Die Rücktrittserklärung sollte zur Beweiserleichterung schriftlich erfolgen.
- Umbuchungen: Die Tasbasi behält sich vor, dem Kunden alle der Tasbasi bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 50,00 EURO pro Person in Rechnung zu stellen.
- Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit Rücktrittsgebühren (hohen Stornokosten) wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.
5. Leistungs- und Preisänderung
- Leistungs- und Preisänderung entnehmen Sie aus dem für Sie gebuchten Angebot der jeweiligen Reiseveranstalter-Bedingungen (vor dem Buchen können Sie die Bedingungen vom Reiseveranstalter einsehen)
6. Haftung
- Die Tasbasi haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungshilfe, es sei denn es sind Körperschäden im Sinne des § 309 Ziff. 7a BGB betroffen.
7. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
- Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung.
- Die Tasbasi ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die Tasbasi nicht.
- Die Tasbasi haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende die Tasbasi mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Tasbasi die Verzögerung zu vertreten hat.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
- Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9. Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Kiel.
- Sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Klage beim Amts- bzw. Landgericht Kiel zu erheben.
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